Beratungsbesuche nach §37.3. SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden, sind regelmäßige Beratungsbesuche gesetzlich vorgeschrieben. Diese dienen nicht der Kontrolle, sondern der Unterstützung und Sicherung der Pflegequalität. Ich komme zu Ihnen nach Hause, berate Sie individuell zu Ihrer Pflegesituation und gebe praktische Tipps für den Alltag. Gemeinsam finden wir Lösungen, die Sie und Ihre Angehörigen entlasten….
