Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft?
Unterstützung beim Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse
Sie haben einen Pflegegrad beantragt und sind mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden? Ihr Antrag wurde abgelehnt oder Sie haben das Gefühl, dass der festgestellte Pflegegrad Ihren tatsächlichen Einschränkungen und Ihrem Hilfebedarf nicht gerecht wird?
Dann kann es sinnvoll sein, das Pflegegutachten genauer überprüfen zu lassen.
Ich unterstütze Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei, die Entscheidung der Pflegekasse und das zugrunde liegende Pflegegutachten fachlich nachzuvollziehen und mögliche Abweichungen zur tatsächlichen Pflegesituation zu erkennen.
Ein Pflegegutachten bildet die tatsächliche Situation nicht immer vollständig ab
Bei der Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades werden viele unterschiedliche Bereiche des täglichen Lebens betrachtet. Entscheidend ist dabei nicht allein, welche Erkrankungen oder Diagnosen bestehen, sondern insbesondere, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist.
Dazu gehören unter anderem:
- Mobilität und Fortbewegung
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung und Ausscheidung
- Umgang mit Medikamenten, Therapien und krankheitsbedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Nicht immer werden bestehende Einschränkungen während einer Begutachtung vollständig erkannt oder im anschließenden Gutachten entsprechend berücksichtigt.
Das kann dazu führen, dass kein Pflegegrad oder ein aus Ihrer Sicht zu niedriger Pflegegrad festgestellt wird.
