Hilfe- und Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Meist passiert dies schleichend. Ich möchte sie bereits im Vorfeld von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit über geeignete Unterstützungsangebote in ihrer Umgebung informieren. Mein Anliegen ist, dass sie auch beim eintreten einer Pflegesituation Selbstbestimmt und möglichst eigenständig ihr Leben weiter führen können.

Der Eintritt von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit stellt eine große Herausforderung von Sie und ihre Angehörigen dar. Ich gebe Ihnen Orientierung im Pflege-Dschungel? Gerne führe ich für sie eine erste Einschätzung des Bedarfs durch und erkläre ich ihnen was für Leistungen ihnen in ihrem Pflegegrad zustehen.

Gerne organisiere ich mit Ihnen zusammen, ihre Versorgung und erstelle gemeinsam mit Ihnen einen Versorgungsplan.

Ihr Anspruch auf Pflegeberatung

Sie stellen erstmalig einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse? Dann muss Ihnen ein individuelles Angebot zur Pflegeberatung unterbreitet werden. Hierfür werden qualifizierte Pflegeberater, Pflegeberaterinnen oder Beratungsstellen genannt, mit denen Sie einen Termin für die Beratung vereinbaren können.

Neben dem Anspruchs-berechtigten können auch pflegende Angehörige oder andere Unterstützer an der Pflegeberatung teilnehmen. Dies kann kann bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden.

Mehr Informationen erhalten sie unter Kontakt

Pflegeberatung bis Case Management

Sollte ihre Pflegesituation sehr komplex sein und können aufgrund der individuellen Lebenssituation (keine unterstützenden Angehörigen und/oder Bekannte verfügbar) pflegerische und organisatorische Angelegenheiten nicht selber geregelt werden, muss ein Case Management (Fall-Betreuung) eingerichtet werden.

Folgende Bereiche werden durch die Pflegeberatung angesprochen werden:

  • Auswahl und Kombination von Pflegesachleistungen (körperbezogene Pflegemaßnahmen,
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung),
  • Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistungen),
  • über die Möglichkeit des Anspruchs auf den Entlastungsbetrag
  • Pflegerische Hilfen
  • Rehabilitation
  • (Pflege-) Hilfsmittel
  • Prävention und Gesundheitsförderung
  • Anpassung des Wohnumfeldes

Die Ergebnisse aus dem Beratungsgespräch und die konkreten Antragswünsche für bestimmte Leistungen, werden von den Beratern im Rahmen Ihrer Beratungsleistung direkt bei der Pflegeversicherung eingereicht. Das kann Ihnen viel Arbeit ersparen.

Sollte die Pflegekasse die Pflegeberatung nicht mit eigenen Beratungsexperten innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung durchführen, muss sie Ihnen alternativ einen Gutschein für die Pflegeberatung nach § 7b aushändigen. Die Beratung über die Pflegekasse birgt die Gefahr, dass diese nicht unabhängig erfolgt.