In einer Begutachtung wird die Pflegebedürftigkeit geprüft und ein Pflegegrad zugeordnet (Pflegegradbescheid). Der Medizinische Dienst (MD) – ist unter anderem für Begutachtungen für die Krankenversicherungen sowie die Pflegeversicherung zuständig.

Der MDK stellt eine sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsstelle für alle gesetzlich Krankenversicherten dar. Gesetzlich krankenversicherte Personen, die einen Pflegegrad erhalten möchten, prüft der MD durch eine Pflegebegutachtung. In dieser Begutachtung wird Ihre Pflegebedürftigkeit eingeschätzt und Ihnen ein Pflegegrad zugeordnet (sogenannter Pflegegradbescheid). Aufgrund dieses Pflegegrades haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse bzw. Krankenkasse. Je höher Ihr Pflegegrad ist, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu. Für die Begutachtung und Einstufung von privat Kranken- und Pflegeversicherten ist das Unternehmen Medicproof zuständig.

Der Medizinische Dienst prüft auch Widersprüche des Pflegegradbescheides durch ein Zweitgutachten oder Verschlimmerungsanträgen des Pflegegrades.

Ablauf der MD Pflegebegutachtung

Der Ablauf der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beinhaltet mehr Aspekte als die bloße Begutachtung im Rahmen eines Hausbesuches. Der Ablauf der einzelnen Punkte, die im Verfahren durchlaufen werden, sind hier untenstehend für Sie aufgeführt.

  1. Antragstellung

Die MD Begutachtung beantragen Sie durch einen Pflegegradantrag („Antrag auf Pflegeleistungen“). Diesen Antrag stellen Sie bei der Kranken-/ Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich.

Den Antrag können Sie aber gerne auch formlos schriftlich oder telefonisch stellen. Anschließend erhalten Sie alle notwendigen Dokumente zugesandt, die sie ausfüllen und an die Pflegekasse zurückschicken müssen. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich und ermitteln einen möglichen Hilfebedarf.

Alternativ können Sie den Antrag direkt auf der Internetseite Deiner Pflegekasse ausfüllen und an Deine Pflegekasse schicken.

  1. Termin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof

Nach erfolgter Antragstellung nimmt der MD oder Medicproof mit Ihnen Kontakt auf und teilt Ihnen den Termin der häuslichen Begutachtung mit. 

  1. Begutachtung durch den MD oder Medicproof

An dem Begutachtungstermin kommt ein/e unabhängige/r Gutachter/in des MD oder Medicproof zu Ihnen nach Hause. Ziel der Begutachtung soll sein, dass ein umfassendes Bild von Ihnen und Ihrer Selbstständigkeit, als auch Ihr Hilfebedarf entsteht. Die verschiedenen Kriterien der Selbstständigkeit (wie beispielsweise Mobilität, Kommunikation oder Gestaltung des Alltagslebens) werden mittels eines einheitlichen Begutachtungsinstrumentes erfasst. Gerne begleite / unterstütze ich Sie bei dem Termin

  1. Einstufung in den Pflegegrad

Die Modulen des einheitlichen Begutachtungsassessments werden anhand Ihrer Situation im Hausbesuch einer Punktwerte zugeordnet, die daraufhin gewichtet wird. 

Untenstehend sehen Sie die entsprechenden Module, die im Pflegegrad Fragebogen abgefragt werden und anhand derer Ihr Pflegegrad bestimmt wird.

ModulModulinhaltErklärungGewichtung
1MobilitätBspw.: Können Sie sich selbst fortbewegen und Ihre Körperhaltung ändern?10 Prozent
2Kognitive und kommunikative FähigkeitenBspw.: Finden Sie sich in Deinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Könne sie Gespräche führen und Ihre Bedürfnisse äußern?15 Prozent
3Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenBspw.: Brauchen Sie (und wenn ja wie häufig) Unterstützung aufgrund aggressiven oder ängstlichen Verhaltens?15 Prozent
4SelbstversorgungBspw.: Benötigen Sie Hilfe bei der Körperpflege, oder der Zubereitung von Nahrung?40 Prozent
5Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und BelastungenBspw.: Benötigen Sie Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme oder der Durchführung medizinischer Handlungen wie Dialysen, Insulinspritzen etc.20 Prozent
6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteBspw: Wie selbstständig pflegen Sie ihre Kontakte und gehen Ihren Interessen nach?15 Prozent  

Die höhere Punktzahl aus den Modulen 2 und 3 zählt.

  1. Pflegegradbescheid

Die zusammen addieren Punktwerte ergeben anschließend Deinen Pflegegrad. 

  • Pflegegrad 1 (12,5- 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2 (27- 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3 (47,5- 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4 (70- 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5 (90- 100 Punkte)

Widerspruch

Sollten sie mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden sein, haben sie ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Gerne überprüfe ich ihr Gutachten. Im Verfahren des Widerspruchs begleite ich sie über den gesamten Prozess und übernehme auf Wunsch die komplette Kommunikation mit der Pflege- und Krankenkasse. Gerne dürfen Sie mich hierfür kontaktieren